Beim Hauskauf (und damit Grundstückskauf) sind folgende landestypischen Gegebenheiten zu beachten:
Um klare Eigentumsverhältnisse vorzufinden, wird neben den staatlichen „Sicherungsmechanismen“ (das Finanzamt verlangt vom Verkäufer eine Steuererklärung auf den Besitz) stets ein Rechtsanwalt hinzugezogen, um die Eigentumsverhältnisse zu prüfen (Eintragungen im Grundbuch, u.a. Besitztitel, Eigentumsrechte und sonstigen Eintragungen).
Beim Kauf von Grundstücken besteht für Käufer und Verkäufer Anwaltszwang. Der Vertrag wird, entgegen dem Ablauf in Deutschland, von den Anwälten formuliert. Der Vertrag wird dann vor einem Notar, aber im Beisein der Rechtsanwälte geschlossen.
Die Vermessung des Grundstücks (topographischer Plan)durch einen offiziellen Landvermesser ist Bestandteil des Kaufvertrages. Bei neu zu bauenden Häusern wird die Bebaubarkeit zusätzlich bestätigt. Der topographische Plan beinhaltet: exakte Maße des Objekts, Grundriss des Objekts (üblicherweise im Maßstab 1:100, 1:200, 1:500), Lageplan, Art der zulässigen Bebauung, ggf. Entfernung zum Nachbargrundstück, Name der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke
Die Nebenkosten richten sich nach amtlich festgelegten, „objektiven“ Werten. Die Festsetzung der Werte im Kaufvertrag erfolgt durch das Finanzamt. In Griechenland gibt es keine Bodenrichtwerte, wie sie in Deutschland üblich sind. Die „Wertermittlung“ erfolgt über Vergleichswerte. Außerhalb von Bebauungsgebieten fehlen ggf. unmittelbare Vergleichswerte, was dann zu einer individuellen Ermittlung durch das Finanzamt führt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt der vereinbarte Kaufpreis im Notarvertrag zu finden ist, sondern der vom Finanzamt festgesetzte Wert, wenn er höher ist, als der vereinbarte Kaufpreis.
Vor dem Kauf müssen verschiedene Formalitäten erfüllt werden, bei denen wir Sie umfassend unterstützen.
Der „Kauf-Ablauf“ in Stichpunkten:
Kaufinteressent trifft Entscheidung und verhandelt die Bedingungen
Ausstellung einer Vollmacht oder Abwicklung der nachfolgenden Punkte in Eigenregie mit unserer Unterstützung
Beantragung einer Steuernummer
Eröffnung eines Bankkontos (der Kaufpreis muss per Überweisung nach Griechenland „kommen“)
Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen mit Rechtsanwalt für den Notar
Festsetzungen des Finanzamtes
Zahlung der „Grunderwerbssteuer“ an das Finanzamt vor der Beurkundung des Vertrages
Nachdem Zahlung / Bereitstellung Kaufpreis nachgewiesen ist, Beurkundung des Kaufvertrages
Eintrag im Grundbuch und Zustellung der Notarurkunden
Grundstücke innerhalb und außerhalb von Baugebieten
Im Baugebiet können Grundstücksflächen fast beliebig geteilt werden. Je nach Gemeinde ist eine Mindestgrundstücksfläche zu beachten, in der Regel beträgt diese 500 m². Die bebaubare Geschossfläche kann dann meist 400m² betragen.
Außerhalb von Baugebieten ist eine minimale Grundstücksfläche von 4.000 m² für eine Bebauung erforderlich, die dann eine
Geschossfläche von 200 m² ermöglicht. Sonderbedingungen sind zu beachten (Forstgebiet, archäologisch wertvolles Gebiet,…. )
Der „Neubau“ in Stichpunkten:
Bebaubarkeit des Grundstückes wird bereits bei Grundstückskauf geregelt
Planungsphasen Entwurf bis zur endgültig gewünschten Genehmigungsplanung
Bauantrag, gewisse amtliche Gebühren müssen bei Antragsstellung bezahlt werden, damit Bauantrag bearbeitet wird
je nach Ort und Art des Gebäudes dauert die Genehmigungsphase inkl. Forstamt und archäologische Behörde ca. 2-3 Monate
nach Erhalt der Genehmigung Beginn der Erdarbeiten in Begleitung eines Archäologen (je nach Region)
je nach Art und Größe des Gebäudes ist mit einer Bauzeit von 6-8 Monaten zu rechnen
der Neubau wird zum schlüsselfertigen Pauschalpreis mit einer mit dem Kunden festgelegten Baubeschreibung angeboten
bauliche Anlagen, die einen Aushub von mehr als ca. 25 cm erfordern, sind genehmigungspflichtig (z.B. Pools !)
Die „Altbausanierung“ in Stichpunkten:
Sehr ähnlich zum Ablauf beim Neubau. Grundlage zur Renovierung ist meist auch eine Baugenehmigung.
vereinfacht jedoch im Sinne der Erdarbeiten, da bei Bauarbeiten am Bestand keine archäologischen Untersuchungen erforderlich sind
unsere Renovierungsarbeiten werden entsprechend einer sehr detaillierten Baubeschreibung zum schlüsselfertigen Pauschalpreis ausgeführt.